AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Irak)
§ 41 Abs 7 (Verfahren vor dem AsylGH, Unterbleiben einer Verhandlung, Voraussetzungen, geklärter Sachverhalt, keiner, begründete Infragestellung der behördlichen Beweiswürdigung und der darauf gegründeten Tatsachenfeststellungen, Verhandlungspflicht)