AVG: § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Übergang der Zuständigkeit; Unzuständigkeit der säumigen Unterbehörde ab dem Einlangen des Devolutionsantrages bei der Oberbehörde)
VwGH 26. 3. 2014, 2013/03/0076
Die bf Partei bringt vor, am 24. 4. 2013 – somit vor Erlassung des bekämpften B – einen Devolutionsantrag an die OberBeh – hier der BM für Verkehr, Innovation und Technologie – zur Post gegeben zu haben. Mit dem Einlangen dieses Devolutionsantrages bei der Bundesministerin sei die Zuständigkeit der belBeh ex lege erloschen. Die belBeh habe als unzuständige Beh über den Antrag der bf Partei vom 23. 10. 2012 entschieden.