AVG: § 68 Abs 4 Z 1 (Nichtigerklärung; unzuständige Berufungsbehörde; meritorische Entscheidung einer Berufungsbehörde über unzulässige Berufung; Anwendung auch bei Berufungsvorentscheidung)
VwGH 26. 2. 2014, 2013/04/0015
Gem § 68 Abs 4 Z 1 AVG können B von Amts wegen in Ausübung des Aufsichtsrechts von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde als nichtig erklärt werden, wenn der B von einer unzuständigen Beh oder von einer nicht richtig zusammengesetzten Kollegialbehörde erlassen wurde.