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VwGH 27. 3. 2014, Ro 2014/10/0053 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/1224ZfV 2014, 763 Heft 5 v. 6.11.2014

VwGbk-ÜG: § 4 Abs 1 erster Satz (Revision gegen vor dem 1. 1. 2014 erlassene Bescheide, "Übergangsrevision")

§ 4 Abs 5 erster Satz (Revision, Einbringung unmittelbar beim VwGH; im Falle der rechtzeitigen Einbringung bei einer unzuständigen Stelle ist fristgerechte Übergabe an die Post zur Weiterleitung oder fristgerechtes Einlangen beim VwGH maßgebend)

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