VwGG: § 53 Abs 1 (Kostenersatz; Beschwerden zweier Bf gegen einen Bescheid in einem Beschwerdeschriftsatz; bei unterschiedlichem Beschwerdeerfolg ist über den Kostenersatz für jeden Bf gesondert zu entscheiden)
VwGH 27. 3. 2014, 2013/10/0209
(S Apothekenwesen, Pkt 7)