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VwGH 24. 3. 2014, 2012/01/0097 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/1210ZfV 2014, 759 Heft 5 v. 6.11.2014

VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2008/4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt; keiner mit Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensvorschriften; behauptete Unzuständigkeit nicht vorliegend)

VwGH 24. 3. 2014, 2012/01/0097

Mit dem angef B erfolgte eine prozessuale Erledigung: Dem R M (Vorstellung) des Bf wurde antragsgemäß Folge gegeben und der erstinstanzlichen Beh eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

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