VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine, keine Rechtsverletzungsmöglichkeit)
§ 42 Abs 3 (aufhebendes Erkenntnis des VwGH, Wirkung ex tunc, Wegfall der Rechtsgrundlage von Folgeakten ex tunc; damit mangelnde Legitimation schon bei Beschwerdeerhebung gegen den Folgebescheid; Aufhebung des berichtigten Bescheides, Wirkung für Berichtigungsbescheid)