GSVG: § 86 Abs 6 lit d (Befreiung von der Kostenbeteiligung bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit; keine erhöhten finanziellen Aufwendungen durch eine Diät bei Hyperuricämie)
VwGH 20. 3. 2014, 2013/08/0076
Die Beschwerde beruft sich zwar mehrfach auf "hohe Diätkosten", konkretisiert aber weder diese Kosten, noch tritt sie der Annahme der belBeh, wonach die Diät bei Hyperuricämie in einer purinarmen oder streng purinarmen Kost (insb in einer Reduktion des Fleisch- und Alkoholkonsums) besteht, substantiiert entgegen. Auch den beiden bereits im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren vorgelegten ärztlichen Bestätigungen, die nur allgemein auf "erhöhte Aufwendungen in Bezug auf Arzt- bzw Diätkosten" bzw auf eine "Diät auf Harnsäurefreiheit" verweisen, lässt sich insofern nichts Gegenteiliges entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, zu welchem anderen Ergebnis das vom Bf vermisste Sachverständigengutachten hätte führen sollen.