TKG 2003: § 25 Abs 6 (Widerspruchsrecht der Regulierungsbehörde gegen angezeigte Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 25d Abs 1 (Mindestvertragsdauer, Obergrenze; für die Mindestbindung von 24 Monaten gewährter Vorteil; Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung)