Sbg BaumschutzV 1992, ABl 1992/3a idF ABl 2009/19: § 2 Abs 1 Z 3 (Bewilligung zur Entfernung eines Baumes, wenn geringe Lebenserwartung besteht und er durch die Neupflanzung ersetzt werden soll; Nussbaum)
§ 3 Abs 1 (Verpflichtung der Behörde, im Falle der Entfernungsbewilligung eine Ersatzpflanzung vorzuschreiben, untrennbare Einheit)