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VwGH 27. 3. 2014, 2011/10/0100 (Natur- und Landschaftsschutz)

VwGHNatur- und LandschaftsschutzZfV 2014/1176ZfV 2014, 741 Heft 5 v. 6.11.2014

Wr NaturschutzG: § 29 Abs 1 (bescheidmäßige Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens; Streuobstwiese)

§ 29 Abs 2 (wie vorhin, Wirkung; Verfügungsbeschränkung, Außerkrafttreten derselben, wenn nicht binnen sechs Monaten ein Unterschutzstellungsbescheid erlassen wird)

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