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VwGH 27. 3. 2014, 2011/10/0130 (Hochschulwesen)

VwGHHochschulwesenZfV 2014/1160ZfV 2014, 734 Heft 5 v. 6.11.2014

UniversitätsG 2002: § 103 Abs 7 (entscheidungsbevollmächtigte Habilitationskommission)

§ 103 Abs 8 (ebenso; Entscheidung aufgrund der Gutachten und Stellungnahmen; Begründungsbedürftigkeit der Entscheidung der Kommission)

§ 103 Abs 10 (Rektorat, Zurückverweisung eines Beschlusses der Habilitationskommission, wenn wesentliche Grundsätze des Verfahrens verletzt wurden)

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