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VwGH 26. 2. 2014, Ro 2014/04/0031 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2014/1159ZfV 2014, 733 Heft 5 v. 6.11.2014

GewO 1994: § 88 Abs 2 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; Nichtausübung während der letzten drei Jahre; mehr als dreijähriger Rückstand mit Entrichtung der Kammerumlage; Berücksichtigung einer Nachsicht nur nach gesonderter Entscheidung darüber)

WKG 1998: § 127 Abs 7–9 (Umlagen; hier: Grundumlage; Nachsicht; gesonderte Entscheidung)

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