Visakodex: Art 21 Abs 3 lit d (Verweigerung eines Visums; Prüfung der Einreisevoraussetzungen; Gefahr für die öffentliche Ordnung; Mehrfachvisum; Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer; unerlaubte unselbstständige Erwerbstätigkeit; besondere Verlässlichkeit des Visumwerbers)
Art 24 Abs 2 lit b (ebenso)