Sbg BehindertenG: § 4 Abs 2 (Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe)
§ 5 Abs 1 lit f (Arten der Eingliederungshilfe; Hilfe zur sozialen Betreuung)
§ 5 Abs 2 (kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder Art der Eingliederungshilfe)
Sbg BehindertenG: § 4 Abs 2 (Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe)
§ 5 Abs 1 lit f (Arten der Eingliederungshilfe; Hilfe zur sozialen Betreuung)
§ 5 Abs 2 (kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder Art der Eingliederungshilfe)