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VwGH 10. 12. 2013, 2012/05/0030 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/1071ZfV 2014, 690 Heft 5 v. 6.11.2014

Oö ROG: § 32 Abs 4 (Höhe der Gebäude; Festlegung nach der Anzahl der Geschoße über dem Erdboden, der Hauptgesimshöhe oder der Gesamthöhe über dem tiefsten Punkt des Straßenniveaus oder anderer Vergleichsebenen; Hauptgesims, oberer Abschluss der Fassade, Hauptgesimshöhe ist Höhe der Fassade; Gaupen bei der Bestimmung der Hauptgesimshöhe nicht außer Betracht zu lassen)

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