Wr BauO: § 69 Abs 2 (Bebauungsplan, unwesentliche Abweichung, kein Unterlaufen der einem Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan unterliegenden Tendenz; ergänzende Regelung über Gebäudehöhe in Bebauungsplan; Prüfung der Abweichung nur anhand dieser Regelung; Überschreitung um 0,91 m oder 12,13 %, Überschreitung auf einer Frontlänge von 38 m oder 62 %; Regelung über begrüntes Flachdach schließt Begehbarkeit des Daches nicht aus)