Nö BauO: § 6 (Bauverfahren, Parteien; Nachbarn von Grundstücken, die von der Grenze des Baugrundstücks nicht mehr als 14 m entfernt sind; Behauptung der Parteistellung, übergangene Partei; Beurteilung anhand der Rechtslage im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids an die anderen Parteien)
VwGH 10. 12. 2013, 2010/05/0145