Nö BauO: § 6 Abs 2 (subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Schutz vor Immissionen, § 48; Immissionen während Bauphase nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens, aber Erschütterungen durch die Öffnung eines Grundstücks für den öffentlichen Verkehr; Präzisierung des Bauansuchens, entsprechende Einwendung ist taugliche Einwendung, keine Präklusion des Nachbarn)