Die Kommentierung zum VereinsG 2002 und VersammlungsG 1953 gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem VereinsG 2002, der zweite Teil mit dem VersammlungsG 1953 und der dritte Teil mit weiteren einschlägigen, im Zusammenhang mit dem VereinsG 2002 und VersammlungsG 1953 stehenden Rechtsquellen.