Die GewO, das zentrale Gesetz für die gewerbliche Berufsausübung in Österreich, ist Gegenstand laufender Änderungen; in letzter Zeit hat auch der VfGH wiederholt einzelne Bestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben. Die zahlreichen Änderungen stellen Kommentatoren dieses Gesetzes vor erhebliche Herausforderungen, weil die Überarbeitung eines Kommentars mit der Schnelligkeit der Änderungen kaum mehr Schritt halten kann. Vor dieser Schwierigkeit standen auch die Autoren des nun vorgelegten Kurzkommentars: Seit dem Erscheinen der 3. Auflage ihres umfassenden Standardkommentars zur GewO im Frühjahr 2011 hat es (bis zur Drucklegung des Kurzkommentars) acht Novellen und zusätzlich drei Gesetzesaufhebungen durch den VfGH gegeben. Eine völlige Überarbeitung ihres großen Kommentars nach so kurzer Zeit hätte - wie das Vorwort des Kurzkommentars freimütig offenlegt - die Kapazitäten der Autoren überschritten und wohl auch erhebliche Zeit in Anspruch genommen; sie haben sich daher zur Herausgabe eines Kurzkommentars entschlossen, der schwerpunktmäßig die zuletzt erfolgten Änderungen und die aktuelle Judikatur behandelt.