Das Jahrbuch Öffentliches Recht ist nach einer einjährigen Pause unter neuer Herausgeberschaft im bereits bewährten Format erschienen. Teil A des Jahrbuchs umfasst wichtige Themen der juristischen Diskussion, Teil B stellt überblicksmäßig die Rechtsentwicklung im öffentlichen Recht auf den Ebenen der Union, des Bundes und der Länder dar. Nicht verwunderlich für ein Jahrbuch, ist auch dieses geprägt von einer gelungenen Vielzahl an Themen, die sich als Diskussionspunkte sowohl in der wissenschaftlichen als auch der öffentlichen Debatte wiedergefunden haben.