Das Akteneinsichtsrecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Akteneinsichts- und Informationsrechte gibt es in verschieden Verfahrensgesetzen (zB im Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung), in besonderen Informationsgesetzen (zB im Umweltinformationsgesetz, im Verbraucherinformationsgesetz und im Informationsfreiheitsgesetz) und in Fachgesetzen (zB im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, im Stasi-Unterlagengesetz, im Telekommunikationsgesetz und im Sozialgesetzbuch) des Bundes und der Länder, einschließlich den Kommunalordnungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.