Das Agrarrecht stellt eine Materie dar, die permanentem Wandel unterliegt. Jahr für Jahr werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Adaptierungen bestehender Regelungen beschlossen, die zu einer dynamischen Entwicklung dieses Rechtsbereichs führen. Dieser Befund kann empirisch belegt werden: fast 40 Prozent der Rechtsakte der Union sowie mehr als ein Viertel der Rechtssachen vor dem EuGH betreffen den Agrarbereich.