Das österreichische Verwaltungsstrafrecht hat in den letzten Jahren mehrfach nicht unwesentliche Änderungen erfahren. Diese hängen zum einen mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen. Zum anderen aber werfen grundrechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene neue Rechtsfragen auf, die auch die österreichische Judikatur beschäftigten und in so manchem Punkt auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründeten bzw begründen. Im vorliegenden Beitrag sollen ausgewählte Fragen dieser Grundrechtsentwicklung beleuchtet werden.