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Kernthesen zum Grundrechtsschutz nach dem Vertrag von Lissabon11Dieser Beitrag fasst in weiten Teilen Kernthesen der vom Autor an der Wirtschaftsuniversität Wien verfassten Masterarbeit "Grundrechtsschutz nach dem Vertrag von Lissabon" (2013) zusammen. Einige Passagen entsprechen jenen der Masterarbeit wörtlich. Der Autor dankt Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek und Hon.-Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber für die wertvollen Anregungen. Der Beitrag spiegelt ausschließlich die persönliche Ansicht des Autors wider.

AbhandlungenMatthäus MetzlerZfV 2014/808ZfV 2014, 495 Heft 4 v. 16.9.2014

Die nach Maßgabe des Vertrags von Lissabon sowie des Charta-Erkenntnisses des VfGH durch die Grundrechte-Charta ergänzte unionale und innerstaatliche Grundrechtsarchitektur nimmt Form an: Einen jüngsten Meilenstein setzte die erstmalig im Zusammenspiel von VfGH und EuGH bewirkte Ungültigkeit eines Sekundärrechtsaktes und Aufhebung des nationalen Umsetzungsrechtsaktes wegen Grundrechtswidrigkeit. Dieser Meilenstein gibt Anlass, im vorliegenden Beitrag die Stellung der Grundrechte-Charta im Gefüge der Unionsgrundrechtsquellen zu definieren und die Eckpfeiler des durch sie modifizierten unionalen und innerstaatlichen Grundrechtsschutzes auszumachen.

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