VfGH 22. 11. 2013, U 729/2013
Verletzung im Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Art 47 GRC) sowie im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Ausweisung des Bf nach Serbien mangels ausreichender Interessenabwägung, insb