B-VG: Art 11 Abs 2 (Kompetenzen Bund-Länder; Verwaltungsverfahren, Bedarfskompetenz des Bundes, Abweichungen, soweit zur Regelung des Gegenstandes erforderlich; Verpflichtung zur Vorlage von Privatgutachten zu allen entscheidungsrelevanten Fragen; Entbindung von der Verantwortung für die eigenständige Tatsachenfeststellung nicht mit Rechtsstaatsprinzip und Art 11 Abs 2 vereinbar)