VfGH 21. 11. 2013, U 1900/2013
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung des Asylantrags eines staatenlosen Palästinensers und Ausweisung nach Jordanien wegen objektiver Willkür infolge Unterlassung der Prüfung eines etwaigen Vorliegens des "Ipso facto"-Schutzes der Statusrichtlinie.