VVG: § 10 Abs 1 (Vollstreckungsverfahren, teilweise Anwendung des AVG, Nichtanwendung des II. Teils betreffend das Ermittlungsverfahren; Verpflichtung der Vollstreckungsbehörde zur Sachverhaltsermittlung, Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen auch durch die Berufungsbehörde; zwischenzeitige Erfüllung des zu vollstreckenden Auftrags nicht zu berücksichtigen)
VwGH 27. 8. 2013, 2013/06/0075