AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Erscheinungspflicht; Nichtbefolgung, Entschuldigungsgründe; rechtzeitige Bekanntgabe; öffentliche mündliche Verhandlung vor UVS; Erkrankung; fehlende Aufforderung zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung)
VStG idF vor BGBl I 2013/33: § 51f Abs 2 (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung der Verhandlung und Verkündung trotz Abwesenheit der Partei; Voraussetzung ordnungsgemäße Ladung)