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VwGH 27. 9. 2013, 2013/05/0145 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/976ZfV 2014, 615 Heft 4 v. 16.9.2014

ZustG: § 17 Abs 3 (eigenhändige Zustellung, Hinterlegung, Wirksamkeit; Bereithaltung zur Abholung, mindestens zwei Wochen, Zustellung mit dem ersten Tag dieser Frist wirksam; Ortsabwesenheit, sodass nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt; Wirksamkeit mit dem auf die Rückkehr folgenden Tag; 11 Tage für die Ausführung eines Rechtsmittels ausreichend, Wirksamkeit der Zustellung mit Beginn der Abholfrist)

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