AVG: § 39a (Erfordernis eines Dolmetschers bei mangelnden Deutschkenntnissen; nur auf den mündlichen Verkehr zwischen Behörde und Parteien bezogen; keine Relevanz bei Einräumung einer schriftlichen Stellungnahmemöglichkeit im Rahmen des Parteiengehörs)
VwGH 29. 1. 2014, 2012/08/0283