AlVG: § 9 Abs 7 (Arbeitswilligkeit; zumutbare Beschäftigung; Zuweisung eines der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienenden Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes)
§ 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme eines Transitarbeitsplatzes)