ASVG: § 227 Abs 6 (Ersatzzeiten; keine isolierte Feststellung der zeitlichen Lagerung von nachgekauften Ersatzzeiten)
§ 410 Abs 1 Z 7 (Bescheide der Versicherungsträger über sich aus diesem Gesetz ergebende Rechte und Pflichten des Versicherten; nicht vorliegend)