AlVG: § 12 Abs 1 Z 2 (Arbeitslosigkeit; nicht vorliegend bei Vorliegen einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung; mangels rechtskräftigen Bescheids des Sozialversicherungsträgers vom Arbeitsmarktservice als Vorfrage zu beurteilen)
ASVG: § 11 Abs 2 (gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich; Verlängerung der Pflichtversicherung; im vorliegenden Fall nicht vorliegend)