AlVG: § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen; Anrechnung des Partnereinkommens; fehlende Feststellungen über das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft)
AVG: § 39 Abs 2 (Ermittlungsverfahren; Pflicht der Behörde, für die Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Beweise zu sorgen)