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VwGH 20. 9. 2013, 2013/17/0074 (Amtsbeschwerde) (Monopole)

VwGHMonopoleZfV 2014/901ZfV 2014, 573 Heft 4 v. 16.9.2014

GlücksspielG: § 52 Abs 1 Z 1 idF BGBl I 2010/54 (Verwaltungsübertretung, Veranstalten, Organisieren, Anbieten verbotener Ausspielungen mit Einsätzen über 10pro Spiel; Bestrafung für jedes einzelne Gerät zulässig, kein einheitliches fortgesetztes Delikt, zumal hier verschiedene Standorte vorliegen; zur Abgrenzung von der Gerichtszuständigkeit wegen § 168 StGB ist maßgeblich, ob mit mehr als 10gespielt werden konnte bzw ob Serienspiele veranlasst werden konnten)

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