GlücksspielG: § 2 Abs 1 (Ausspielungen, Begriff)
§ 2 Abs 2 (Unternehmer, Begriff; selbständige, nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung aus der Durchführung von Glücksspielen)
§ 50 Abs 7 (Amtsbeschwerde des BMF gegen Entscheidungen des UVS)
GlücksspielG: § 2 Abs 1 (Ausspielungen, Begriff)
§ 2 Abs 2 (Unternehmer, Begriff; selbständige, nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung aus der Durchführung von Glücksspielen)
§ 50 Abs 7 (Amtsbeschwerde des BMF gegen Entscheidungen des UVS)