GlücksspielG: § 56 Abs 1 Z 1 (Verbot des Entgegennehmens von Einsätzen für ausländische Glücksspiele sowie der Weiterleitung solcher Einsätze aus dem Inland, keine unionsrechtlichen Bedenken)
VwGH 27. 4. 2012, 2008/17/0175
1. Beschränkungen des Glücksspiels durch die Mitgliedstaaten sind zulässig (EuGH 8. 9. 2009, C-42/07 , Liga Portuguesa de Futebol Profissional).