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VwGH 11. 12. 2013, 2013/04/0151 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2014/884ZfV 2014, 566 Heft 4 v. 16.9.2014

GewO 1994: § 13 Abs 1 Z 1 lit b (Ausschlussgründe; gerichtliche Verurteilung zu sonstiger strafbarer Handlung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen)

§ 13 Abs 1 Z 2 (ebenso, keine Tilgung der Verurteilung)

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