GewO 1994: § 26 (Nachsicht; Ausschluss von der Gewerbeausübung; Erwartung der Erfüllung mit Gewerbeausübung verbundener Zahlungspflichten aufgrund wirtschaftlicher Lage; Ausschluss entgegenstehender Bedenken; Erfordernis ausreichender Liquidität)
VwGH 11. 12. 2013, 2013/04/0136