ElWOG 2010: § 10 Abs 1 (Auskunftsrechte, Einsichtsrechte; Elektrizitätsunternehmen, Verpflichtung, Einsicht in alle betriebswirtschaftlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren sowie Auskünfte über alle, den jeweiligen Vollzugsbereich betreffenden Sachverhalte zu erteilen; Fragen nach der Strategie eines Unternehmens)