ElWOG 2010: § 10 Abs 1 (Auskunftsrechte, Einsichtsrechte der Behörde; Elektrizitätsunternehmen, Verpflichtung, Einsicht in alle betriebswirtschaftlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren sowie Auskünfte über alle, den jeweiligen Vollzugsbereich betreffenden Sachverhalte zu erteilen; Fragen nach der Strategie eines Unternehmens; umfangreicher Arbeitsaufwand kein Grund für Verweigerung der Auskunftserteilung; Beschwerdevorbringen hinsichtlich Unmöglichkeit der Vorlage der verlangten Daten dem Neuerungsverbot unterliegend; Vorwurf bezüglich Verlangen von Doppelauskünften angesichts des Beschwerdevorbringens nicht nachvollziehbar)