Satzung der Versorgungseinrichtung Teil B (Zusatzpension) der Vlbg Rechtsanwaltskammer (Satzung/Zusatzpension): § 12 Abs 6 (Beiträge; Befreiung bei Nachweis der Leistung von Beiträgen zu gesetzlich geregelter Altersvorsorge im In- oder Ausland auf Antrag; Tatbestandserfüllung und Ausspruch der Befreiung nur für ein Kalenderjahr; keine Berufung auf früher erbrachte Nachweise; Nachweis nur durch Vorlage von Kontoauszügen)