RechtspraktikantenG idF BGBl I 2000/109: § 2 Abs 1 (Zulassung zur Gerichtspraxis; Voraussetzungen; Abweisung des Antrages einer Absolventin des Diplomstudiums "Wirtschaftsrecht" auf Zulassung zur Gerichtspraxis; entscheidende Frage, ob das Studium "Wirtschaftsrecht" nach seinem Studienplan jene Ausbildungsinhalte vermittelt, die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unerlässlich sind; mangelhafte behördliche Prüfung)