MinroG: § 116 Abs 1 (Gewinnungsbetriebspläne; Genehmigung, Voraussetzungen)
§ 116 Abs 3 Z 3 (Genehmigungsverfahren; Parteien, Nachbarn; alle Personen, die durch die Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden könnten; Geltendmachung allenfalls drohender Gesundheitsgefährdungen wegen zu geringen Abstandes)