Stmk BauG: § 40 Abs 1 (rechtmäßiger Bestand; vor dem 1. 1. 1969 errichtete Gebäude)
§ 40 Abs 2 (ebenso; zwischen dem 1. 1. 1969 und dem 1. 1. 1984 errichtete Gebäude, die bewilligungsfähig gewesen wären)
§ 40 Abs 3 (ebenso; Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Rechtslage)