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VwGH 3. 10. 2013, 2011/06/0002 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/828ZfV 2014, 534 Heft 4 v. 16.9.2014

Tir BauO: § 37 Abs 4 lit a (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben, Benützung ohne Vorliegen einer Bewilligung; Untersagung der weiteren Benützung; abweichend von der Baubewilligung errichtetes Gebäude)

VwGH 3. 10. 2013, 2011/06/0002

Der Bf bestreitet nicht, dass das Bauvorhaben abweichend von der Baubewilligung höher zu liegen kommt. Dem festgestellten

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