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VfGH 18. 9. 2013, W III 3/2013 (Wahlrecht)

VfGHWahlrechtZfV 2014/806ZfV 2014, 489 Heft 3 v. 3.7.2014

VolksbefragungsG 1989: § 16 Abs 1 (Anfechtung der Feststellung der Bundeswahlbehörde, Frist; vier Wochen vom Tag der Verlautbarung; erforderliche Anzahl an Unterstützern in den einzelnen Landeswahlkreisen; Anfechtungsbefugnis lediglich für eine Anzahl von mehreren [stimmberechtigten] Personen, nicht für politische Partei oder Einzelperson)

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